Reservierungsbestimmungen ( AGB ):
1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist – auch telefonisch.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz (ohne Mehrkosten) im Hause oder anderweitig zu bemühen.
4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.
5. Die Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung
( wenn nicht anders vereinbart )
6. Wenn eine Anreise nach 18:00 Uhr nicht rechtzeitig mitgeteilt wird, behält sich der Hotelier das Recht vor, das Zimmer anderweitig zu vergeben.
7. Der Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag bedarf der Schriftform. Abhängig von der gebuchten Rate können Stornierungskosten von bis zu 100% der Buchungssumme entstehen. Details finden Sie in Ihrer Buchungsbestätigung sowie in den Hinweisen der verschiedenen Angebote auf unserer Website.
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
8. Pauschalangebote und Sonderaktionen sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden.
9. Haustiere sind im Interesse aller Gäste nur auf Anfrage und ausdrücklicher Bestätigung gestattet.
10. Die Zahlung im Haus kann in bar, sowie mit EC-Karte oder mit VISA und Mastercard erfolgen.
11. Zuzüglich zum Übernachtungspreis ist für die gesamte Aufenthaltsdauer die ortsübliche Kurtaxe zu entrichten
( Geschäftsreisende können hiervon befreit werden).
12. Für Schäden am Mietobjekt haftet der Besteller, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf.
13. Gerichtsstand ist der Firmensitz des „Hotel dat Norden“.
15. Alle Hotelleistungen beinhalten das Bedienungsgeld und die z. Zt. gültige MwSt.
16. Irrtümer, Preis- und Arrangementänderungen vorbehalten.